Spenden

Einmalige Zuwendung

Sie können eine einmalige Zuwendung zu unserer Stiftung tätigen. Über diesen Betrag erhalten Sie auf Wunsch von uns eine Zuwendungsbescheinigung, die Sie steuerlich geltend machen können.

Regelmäßige Zuwendungen

Sie können auch regelmäßige Zuwendungen tätigen. Selbst EUR 5.00 im Monat helfen, unsere Kultur in Zukunft zu bewahren und zu fördern. Diese Zuwendungen können Sie ebenfalls steuerlich geltend machen.

Testamentarische Zuwendungen

Sie können unsere Chorstiftung auch in Ihrem Testament bedenken. Damit fördern und unterstützen Sie noch über Ihren Tod hinaus das kulturelle Leben am Niederrhein. Ihr Name wird stets in der jährlichen Stifterzeitung genannt.